Grunderwerbsteuer - Feldhoff Immobilienmakler und Hausverwaltung

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Die Grunderwerbsteuer, ein Kostenfaktor der bei Kauf und Verkauf von Grundstücken, Immobilien, regelmässig (bis auf wenige Ausnahmen) an das Finanzamt zu entrichten ist, wird nach wie vor in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich gehandhabt.
Diese Grunderwerbsteuer ist Bestandteil der sogenannten "Nebenkosten", zu denen auch (auszugsweise) die Kosten des Grundbuchamtes für die Grundbucheintragung, die Kosten für die Löschung von Rechten, die im Grundbuch bereits eingetragen sind, die Notariatskosten und letztlich auch die Maklercourtage zählt.
Während der Staat sehr fleissig in den letzten Jahren beispielsweise die Maklercourtage regulieren möchte, das auch teilweise massiv getan hat, ziert er sich aus nachvollziehbaren Gründen, die Grunderwerbsteuer selbst einmal anzupacken. Wenn dem Staat daran gelegen ist, das wesentlich mehr Bauten errichtet werden, hätte er hier eine phänomenale Möglichkeit, das beispielsweise bei Errichtungen von Wohnungen im Mehrfamilienhausbau und dem entsprechendem Grunderwerb zu praktizieren. Oder beispielsweise bei Errichtungen von Immobilien im Sozialen Wohnungsbau. Oder, oder, oder...
Er macht es aber (bisher) nicht.
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